AGB
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Blushtone Social Media Agentur, Inhaberin: [Dein Name], [Adresse], (im Folgenden „Blushtone“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Blushtone stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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§2 Vertragsgegenstand
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Blushtone bietet Dienstleistungen im Bereich Social Media Management, Social Media Marketing, Content‑Erstellung, Strategieentwicklung sowie Social‑Media‑Recruiting‑Kampagnen an.
Social‑Media‑Recruiting umfasst insbesondere die Konzeption, Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Werbekampagnen zur Steigerung der Sichtbarkeit von Stellenangeboten und zur Generierung von Bewerbungen über digitale Kanäle (z. B. Meta‑Plattformen).
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Blushtone schuldet ausdrücklich keine Arbeitsvermittlung und keinen konkreten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder eine tatsächliche Einstellung von Personal.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
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§3 Vertragsschluss
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(1) Der Vertrag zwischen Blushtone und dem Kunden kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots von Blushtone zustande oder wenn der Kunde ein Angebot von Blushtone in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt.
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(2) Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
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§4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
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(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die zwischen Blushtone und dem Kunden vereinbart wurde.
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(2) Der Kunde ist verpflichtet, Blushtone die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von Blushtone.
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(3) Blushtone behält sich vor, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, sofern dies zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.
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(4) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, insbesondere von Stellenanzeigen, Anforderungen, Unternehmensangaben und rechtlichen Pflichtangaben verantwortlich.
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(5) Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder Schadensersatz.
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§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
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(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
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(3) Bei Zahlungsverzug behält sich Blushtone das Recht vor, den weiteren Leistungsumfang einzuschränken oder zu unterbrechen, bis der Kunde die offenen Forderungen beglichen hat.
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(4) Bei Recruiting‑Kampagnen stellt das Agenturhonorar eine Pauschalvergütung für Konzeption, Setup, Kampagnenbetreuung und Optimierung dar und ist unabhängig vom Erfolg oder der tatsächlichen Laufzeit der Kampagne in voller Höhe fällig.
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(5) Werbebudgets (z. B. Meta‑Ads) werden separat ausgewiesen und nach tatsächlichem Verbrauchbis zur vereinbarten Budgetobergrenze abgerechnet.
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§6 Laufzeit und Kündigung
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(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag für eine unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
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(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug gerät oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.
(3) Abweichend von Absatz 1 gilt für zeitlich begrenzte Recruiting‑Kampagnen die im Angebot vereinbarte feste Laufzeit.
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(4) Eine vorzeitige Beendigung oder Pausierung der Kampagne durch den Kunden – z. B. aufgrund erfolgreicher Stellenbesetzung – lässt den Vergütungsanspruch von Blushtone unberührt.
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§7 Haftung
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(1) Blushtone haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Blushtone nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
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(2) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, Blushtone hat diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
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(3) Blushtone haftet nicht für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden, es sei denn, diese wurden von Blushtone ausdrücklich beauftragt.
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§8 Nutzungsrechte
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(1) Der Kunde erhält an den von Blushtone erstellten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Videos, Grafiken) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projekts.
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(2) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Blushtone.
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(3) Blushtone bleibt Inhaberin sämtlicher Urheberrechte an den erstellten Inhalten.
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§9 Vertraulichkeit
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(1) Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
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(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
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§10 Datenschutz
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Blushtone verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der eigenen Datenschutzerklärung, die auf der Website einsehbar ist.
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§11 Schlussbestimmungen
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(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Blushtone, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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§12 Besonderheiten bei Recruiting‑Kampagnen
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(1) Blushtone schuldet im Rahmen von Recruiting‑Kampagnen keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, keine Einstellung von Personal und keinen wirtschaftlichen Erfolg.
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(2) Die Auswahl, Prüfung, Kontaktaufnahme und Einstellung von Bewerbern obliegt ausschließlich dem Kunden.
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(3) Blushtone übernimmt keine Haftung für die fachliche oder persönliche Eignung der Bewerber.
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(4) Blushtone ist nicht Vertragspartner der Bewerber und übernimmt keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
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(5) Änderungen von Richtlinien, Algorithmen oder technischen Rahmenbedingungen der genutzten Werbeplattformen (z. B. Meta) liegen außerhalb des Einflussbereichs von Blushtone und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
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(6) Sollte eine erfolgsabhängige Provision vereinbart worden sein, so ist diese pro erfolgreicher Einstellung eines Bewerbers in Höhe des im Angebot vereinbarten Betrags fällig. Die Erfolgsprovision wird auch dann fällig, wenn ein durch die Kampagne generierter Bewerber innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Kampagne eingestellt wird.
